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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 64/04
§§: ErbStG § 5 Abs. 1 Satz 4, GG Art. 6 Abs. 1
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Zugewinngemeinschaft, Zugewinnausgleich, Steuerfreiheit
Rechtsfrage: Rückwirkende Vereinbarung des Güterstands der Zugewinngemeinschaft: Unterliegt der rückwirkend begründete Zugewinnausgleichsanspruch, soweit er auf die Zeit zwischen vereinbartem Güterstand der Zugewinngemeinschaft (hier: rückwirkend auf den Tag der Eheschließung) und dem Zeitpunkt des Abschlusses des Ehevertrags entfällt, der Erbschaftsteuer (§ 5 Abs. 1 Satz 4 ErbStG)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 15.07.2004
Vorinstanz/AZ: 3 K 6357/01 Erb
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1624
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 00 96
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 18.01.2006
Erledigungs-Az: II R 64/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 17 44