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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 12/03
§§: EStG § 70, BGB § 133
Schlagwörter Kindergeld, Änderung, Festsetzung, Auslegung, Nullfestsetzung
Rechtsfrage: Wirkt ein Bescheid, mit dem die Festsetzung von Kindergeld ohne genaue Angabe der betroffenen Zeiträume abgelehnt ("Nullfestsetzung") wird, nur in die Zukunft, mit der Folge, dass auf einen späteren erneuten Antrag hin noch nachträglich Kindergeld für die Zeit vor Bekanntgabe der bestandskräftig gewordenen Nullfestsetzung festgesetzt werden kann, oder wurde mit der Nullfestsetzung die Festsetzung des Kindergeldes auch bereits mit Rückwirkung für alle noch nicht verjährten Zeiträume abgelehnt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 16.01.2003
Vorinstanz/AZ: 10 K 3727/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 21 38
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: VIII R 12/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 29 43