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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 33/11 (BFH) |
§§: | InvZulG 2005 § 2 Abs. 7, AO § 171 Abs. 10 |
Schlagwörter | Investitionszulage, Erhöhung, Unternehmensgruppe, Klassifikation, Verbundene Unternehmen, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Inwiefern liegt im Streitfall eine gemeinsam handelnde Gruppe natürlicher Personen nach § 2 Abs. 7 InvZulG 2005 i.V.m. Art. 3 Abs. 3 Satz 4 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG der Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU-Empfehlung) vor? Entfaltet der Zuwendungsbescheid über einen "GA-Zuschuss", in dessen Nebenbestimmungen die Investitionsbank von einem "KMU-Status" ausgeht, Bindungswirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 24.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 13081/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 25 01 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |