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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 60/15 (BFH) |
§§: | EStG § 13, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1 a, ZPO § 323 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Wirtschaftsüberlassungsvertrag, Betriebsausgabe, Unterhalt, Versorgungsleistung, Änderungsmöglichkeit |
Rechtsfrage: | Sind die nach einem Wirtschaftsüberlassungsvertrag (sog. Neuvertrag) geschuldeten Leistungen des Nutzungsberechtigten an die Eigentümer nach der Änderung des § 10 Abs. 1 Nr. 1 a EStG durch das JStG 2008 als Betriebsausgaben abzugsfähig? Welche Bedeutung hat insoweit der Umstand, dass die Abänderbarkeit der Leistungen gemäß § 323 ZPO vereinbart ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.01.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 234/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 17 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.07.2017 |
Erledigungs-Az: | VI R 60/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 18 67 |