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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 29/98 |
§§: | EStG § 10 e Abs. 6, EStR Abschn. 157 Abs. 5 |
Schlagwörter | Vorkosten, Anschaffungsnaher Aufwand, Renovierung, Erhaltungsaufwand |
Rechtsfrage: | Renovierungsaufwendungen vor Selbstbezug einer erworbenen Eigentumswohnung als anschaffungsnaher Herstellungsaufwand oder sofort abziehbare Vorkosten? Reicht für die Annahme von Herstellungsaufwand allein die Höhe der Aufwendungen und der zeitliche Zusammenhang aus oder ist darüber hinaus auch auf die Art. der Baumaßnahmen (Instandsetzungsbedürftigkeit) abzustellen? Wurden teilweise verdeckte Mängel beseitigt? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Bremen |
Vorinstanz/Datum: | 10.12.1997 |
Vorinstanz/AZ: | 4 96 063 K 3 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1998 S. 647 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.01.2003 |
Erledigungs-Az: | X R 29/98 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 23 99 |