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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 57/09 (BFH) |
§§: | EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, VermBG 5 § 2 Abs. 6 Satz 1 |
Schlagwörter | Kindergeld, Grenzbetrag, Freiwilligkeit, Arbeitgeberanteil |
Rechtsfrage: | Überschrittener Grenzbetrag: Gehört die Arbeitgeberzulage zu den vermögenswirksamen Leistungen zu den Einkünften, die zur Bestreitung des Unterhalts und der Ausbildung geeignet sind, obwohl diese nicht in den Verfügungsbereich des Kindes gelangt? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 22.12.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 3694/06 Kg |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 03 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 22.09.2011 |
Erledigungs-Az: | III R 57/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 06 66 |