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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 93/03 |
§§: | AO 1977 § 37 Abs. 2, EStG § 32 Abs. 4 Satz 2, EStG § 70 Abs. 2 |
Schlagwörter | Erstattung, Treu und Glauben, Kindergeld, Rückforderung |
Rechtsfrage: | Ist der Kindergeld-Erstattungsanspruch der Familienkasse nach Treu und Glauben verwirkt, wenn ihr unmittelbar nach Ablauf des Jahres alle Angaben zu den Einkünften und Bezügen des volljährigen, in Ausbildung befindlichen Kindes vorlagen, bis zur endgültigen Rückforderung aber drei Jahre vergangen sind? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 30.09.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 796/03 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 08 44 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 15.06.2004 |
Erledigungs-Az: | VIII R 93/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 37 |