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Abfindungsansprüche im Zusammenhang mit der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses fallen unter § 111 Nr. 1 BewG

Kapitel:
Privatbereich > Vermögensteuer
Fundstellen
  1. BFH 18.10.2000, II R 8/99 (NV)
    BFH/NV 2001 S. 582
Normen
[BewG] § 111 Nr. 1
[KSchG] § 10, § 14 Abs. 1, § 9
[VStG] § 5 Abs. 1
Vorinstanz / Folgeinstanz:
  • vor: FG Köln, 16.12.1998, Abfindung, Dienstverhältnis, Kapitalforderung, Sonstiges Vermögen, rentenähnliche Bezüge, Vermögensteuer
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