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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 18/10 (BFH)
§§: AO § 367 Abs. 2 Satz 1
Schlagwörter Frist, Einspruch, Rücknahme, Verböserung
Rechtsfrage: Ist das Finanzamt an eine selbst gesetzte Frist (hier: zur Rücknahme eines Einspruchs mit gleichzeitiger Androhung einer Verböserung) gebunden oder kann es noch vor Fristablauf den Einspruch zurückweisen, wenn der Kläger innerhalb der Frist seinen Einspruch begründet, ohne auf den Verböserungshinweis oder die Rücknahmeaufforderung des Finanzamts einzugehen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 12.06.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 128/09
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2013
Erledigungs-Az: VIII R 18/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 19 62