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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 87/02
§§: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2
Schlagwörter Verdeckte Gewinnausschüttung, Gemeinde, Wasser, Abwasser
Rechtsfrage: Verdeckte Gewinnausschüttung bei kommunalen Wasserverbänden: Führt die Überlassung von Daten über den Wasserverbrauch durch Verbandswasserwerke ohne Berechnung eines besonderen Entgelts für die auf die Wasserzähler entfallenen Abschreibungsbeträge an die Gemeinden zur Berechnung und Erhebung der städtischen Abwassergebühren zu verdeckten Gewinnausschüttungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 24.09.2002
Vorinstanz/AZ: 6 K 220/99 K, G, U, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 28 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.01.2004
Erledigungs-Az: I R 87/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 13 94