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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 52/07 (BFH) |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
Schlagwörter | Eigentumswohnung, Mietwohnung, Schuldzinsen, Darlehen |
Rechtsfrage: | Schuldzinsenabzug nach Teilveräußerung einer Mietwohnung: Stellen Schuldzinsen für ein Darlehen zur Finanzierung einer Mietwohnung auch nach Veräußerung des Hälfteanteils der Wohnung an die Ehefrau noch in voller Höhe Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dar, wenn das Darlehen geringer valutiert als die Anschaffungskosten des nicht veräußerten Hälfteanteils der weiterhin - nunmehr allerdings vom Kläger und seiner Ehefrau als Bruchteilsgemeinschaft - vermieteten Wohnung? Versagung des vollen Werbungskostenabzugs als Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.07.2007 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 2789/05 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 33 62 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.02.2009 |
Erledigungs-Az: | IX R 52/07 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 21 44 |