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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 3/03 |
§§: | BewG § 129 Abs. 1, BewG DDR § 10, BewG DDR § 52 Abs. 1, BewDV § 33 Abs. 2, AO 1977 § 162 |
Schlagwörter | Einheitsbewertung, Grundbesitz, Betriebsgrundstück, Beitrittsgebiet, Gemeiner Wert, Sachwertverfahren, Schätzung |
Rechtsfrage: | Bewertung eines Betriebsgrundstücks im Beitrittsgebiet im Sachwertverfahren zu Wertverhältnissen auf 1.1.1935: Ist der gemeine Wert des Grundstücks, auf dem im Jahr 1996 ein Gebäude nach dem Rasterprinzip errichtet wurde und das im Streitfall als Autoteilemarkt mit Sofortmontagewerkstatt genutzt wird, entsprechend dem gleichlautenden Ländererlass vom 21.5.1993 (BStBl I 1993 S. 467) zu ermitteln, auch wenn das Gebäude wegen seiner besonderen Rasterbauweise und Multifunktionalität weder eindeutig eine Werkhalle bzw. Werkstatt noch ein SB-Markt ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 11.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | II 73/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 03 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 24.05.2005 |
Erledigungs-Az: | II R 3/03 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |