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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 20/18 (BFH)
§§: ErbStG § 13 a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1, ErbStG § 13 a Abs. 1, ErbStG § 13 a Abs. 5 Satz 1 Nr. 4
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Verschonungsabschlag, Insolvenz
Rechtsfrage: Anteiliger Wegfall des Verschonungsabschlags - Eröffnung des Insolvenzverfahrens als schädliche Verfügung - Maßgebender Zeitpunkt: 1. Bewirkt die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Personengesellschaft einen anteiligen Wegfall des Verschonungsabschlags nach § 13 a Abs. 5 Satz 1 Nr. 1 ErbStG 2009? - 2. Ist als maßgebender Zeitpunkt i.S.d. § 13 a Abs. 5 Satz 2 ErbStG der Beschluss über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens anzusehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 26.04.2018
Vorinstanz/AZ: 4 K 572/16
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 50
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 01.07.2020
Erledigungs-Az: II R 20/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 20 17 20