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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | II R 15/08 (BFH) |
| §§: | KraftStG § 3 c Abs. 1 Satz 1 |
| Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Steuerbefreiung |
| Rechtsfrage: | Nachträgliche Ausrüstung eines Kfz mit Rußpartikelfilter - Steuerbefreiung: Ist eine Steuerbefreiung für vor der Erstzulassung mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstete Kraftfahrzeuge möglich? Ist unter der gesetzlichen Einschränkung "nachträglich" im § 3 c KraftStG zwingend ein Zeitpunkt nach der Erstzulassung des Kfz zu verstehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 06.02.2008 |
| Vorinstanz/AZ: | 3 K 167/07 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 15 33 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 13.08.2008 |
| Erledigungs-Az: | II R 15/08 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 03 00 |