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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 22/02 |
§§: | EStG § 15, EStG § 21, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 3 |
Schlagwörter | Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Ehe, Gewerbesteuerbefreiung |
Rechtsfrage: | 1. Ist die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung gegeben, weil die in Gütergemeinschaft lebenden Eheleute das Besitzunternehmen beherrschen und die von einem Ehegatten als Alleingesellschafter der Betriebsgesellschaft gehaltenen Anteile als Gesamtgut der Eheleute anzusehen sind? - 2. Führt bei einer Betriebsaufspaltung eine gewerbesteuerliche Befreiungsvorschrift zugunsten der Betriebsgesellschaft auch zur Gewerbesteuerbefreiung bei der Besitzgesellschaft (vgl. auch anhängiges Revisionsverfahren X R 59/00)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 21.01.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 2595/98 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 698 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 70 90 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.10.2006 |
Erledigungs-Az: | IV R 22/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 45 94 |