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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 62/11 (BFH)
§§: EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 8, EStG § 38 Abs. 1 Satz 3, EStG § 42 d Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Arbeitslohn, Geldwerter Vorteil, Rabatt, Versicherungsbeitrag, Dritter, Veranlassungszusammenhang
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist die Zuwendung eines Dritten (hier: Versicherungsverträge zu vergünstigten Tarifen mit verbundenen Unternehmen des Arbeitgebers) als Arbeitslohn zu beurteilen bzw. ist von einem "erkennen können" i.S. des § 38 Abs. 1 Satz 3 EStG auszugehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.10.2011
Vorinstanz/AZ: 8 K 3176/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 456
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 02 79
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2014
Erledigungs-Az: VI R 62/11
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 18 71