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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 17/00
§§: EStG 1990 § 10 Abs 3, EStG 1997 § 10 Abs 3, GG Art. 3, GG Art. 6
Schlagwörter Vorwegabzug, Höchstbetrag, Verfassungsmäßigkeit, Vorsorgeaufwendungen
Rechtsfrage: 1. Ist die Kürzung des Vorwegabzugs in den Veranlagungszeiträumen 1990 und 1997 bei Ehegatten, von denen einer Beamter und der andere selbständig tätig ist, verfassungsgemäß? Verletzung des Gleichheitssatzes und des Schutzes von Ehe und Familie? 2. Sind die Höchstbeträge des § 10 Abs. 3 EStG betreffend die Veranlagungszeiträume 1990 und 1997 zu niedrig bzw. insbesondere aufgrund der Untätigkeit des Gesetzgebers seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 26.3.1980 (1 BvR 121/76, 1 BvR 122/76) rechtswidrig? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 16.12.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 8306/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 56 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 11.12.2002
Erledigungs-Az: XI R 17/00
Erledigungs-Vermerk: Beitrittsaufforderung an BMF - BFH-Beschluss vom 23.1.2001, XI R 17/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 70