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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 34/08
§§: InvZulG § 2 Abs. 8 Nr. 2, InvZulG § 2 Abs. 7 Nr. 1
Schlagwörter Erstinvestition, Betriebsstätte, Erweiterung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Erstinvestition: Welcher Maßstab ist an eine Erweiterung der Betriebsstätte gemäß § 2 Abs. 8 Nr. 2 InvZulG 1999 anzulegen, inwieweit muss ein finaler und kausaler Zusammenhang gegeben sein bzw. welche objektiven Tatbestandsmerkmale müssen verwirklicht sein? Setzt die Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte eine Ausweitung der wirtschaftlichen Tätigkeit voraus, d.h. es muss nach außen dokumentiert sein, dass der Output qualitativ oder quantitativ wesentlich gesteigert wurde, bzw. muss eine Veränderung der Betriebsstruktur von einigem Gewicht stattgefunden haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG des Landes Sachsen-Anhalt
Vorinstanz/Datum: 27.03.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 306/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 26 10
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision