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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 66/03
§§: AO 1977 § 346 Abs. 1, AO 1977 § 249, AO 1977 § 257 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 251
Schlagwörter Vollstreckung, Kosten, Unrichtige Sachbehandlung, Ermessen
Rechtsfrage: Liegt "unrichtige Sachbehandlung" (§ 346 Abs. 1 AO 1977) vor, wenn das FA drei Wochen nach Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung, ohne vorherige erneute Zahlungsaufforderung, Vollstreckungsmaßnahmen (Pfändungs- und Einziehungsverfügungen) einleitet? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 16.09.2003
Vorinstanz/AZ: 7 K 6272/01
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 1755
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 03 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2004
Erledigungs-Az: VII R 66/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet