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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 38/08 (BFH)
§§: DBA-Schweiz Art. 15 Abs. 4, DBA-Schweiz Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d
Schlagwörter Leitender Angestellter, Arbeitsort, Fiktion, Schweiz, Kapitalgesellschaft, Doppelbesteuerung
Rechtsfrage: Wird die Tätigkeit eines in Deutschland ansässigen leitenden Angestellten für eine schweizerische Kapitalgesellschaft, die unter Art. 15 Abs. 4 DBA-Schweiz fällt, auch dann i.S. des Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d DBA-Schweiz in der Schweiz ausgeübt, wenn sie tatsächlich (überwiegend) außerhalb der Schweiz verrichtet wird? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 14.02.2008
Vorinstanz/AZ: 2 K 1660/03 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2008 S. 836
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 18 84
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision