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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 9/05
§§: GewStG § 9 Nr. 1 Satz 5, GewStG § 9 Nr. 1 Satz 2, GewStG § 3 Nr. 1
Schlagwörter Gewerbeertrag, Kürzung, Grundbesitzverwaltung, Mittelbare Beteiligung, Personengesellschaft
Rechtsfrage: Ist bei einer grundstücksverwaltenden GmbH & Co. KG die erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags auch dann zu versagen, wenn der Grundbesitz zum Teil dem Gewerbebetrieb von Personen dient, die mittelbar über eine Personenhandelsgesellschaft am Grundstücksunternehmen beteiligt sind? Ist es dabei von Bedeutung, ob der Gewerbebetrieb, dem der Grundbesitz zum Teil dient, von der Gewerbesteuer befreit ist? Kann die erweiterte Gewerbeertragskürzung erhalten bleiben, wenn das Grundstücksunternehmen ihren -mittelbar beteiligten-- Gesellschaftern nur einen ganz unwesentlichen Teil ihres Grundbesitzes zur gewerblichen Nutzung überlassen hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 08.12.2004
Vorinstanz/AZ: 6 K 6562/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 03 85
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.06.2007
Erledigungs-Az: IV R 9/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 31 78