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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 41/18 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Insolvenzverwalter, Außergewöhnliche Belastung, Tätigkeitsvergütung, Aufwendungen, Restschuldbefreiung, Zwangsläufigkeit
Rechtsfrage: Ist in Fällen, in denen im Rahmen eines Regel-Insolvenzverfahrens vom Insolvenzschuldner eine Restschuldbefreiung beantragt und diese ihm erteilt worden ist, die zugunsten des Insolvenzverwalters festgesetzte Tätigkeitsvergütung, die von einem Insolvenzverwalteranderkonto gezahlt wurde, im Rahmen der Einkommensteuerveranlagung des (früheren) Insolvenzschuldners als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 04.09.2018
Vorinstanz/AZ: 11 K 1108/17 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 2044
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 18 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.12.2021
Erledigungs-Az: VI R 41/18
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 22 02 84