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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 22/17 (BFH) |
§§: | EStG § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2, EStG § 13 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 52 Abs. 15 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Entnahme, Betriebsleiterwohnung, Steuerfreiheit, Baudenkmal |
Rechtsfrage: | Kann eine Betriebsleiterwohnung nur dann gemäß § 13 Abs. 4 Satz 6 Nr. 2 EStG steuerfrei aus dem landwirtschaftlichen Betriebsvermögen entnommen werden, wenn es sich bei dem betreffenden Gebäude nach den landesrechtlichen Vorschriften um ein Baudenkmal handelt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 05.04.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 26/17 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 09 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.01.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 22/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 04 95 |