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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-48/07 (EuGH)
§§: Richtlinie 90/435/EWG Art. 3, Richtlinie 90/435/EWG Art. 4, Richtlinie 90/435/EWG Art. 5
Schlagwörter EG, EU, Mutter-/Tochterrichtlinie, Dividende, Steuerbefreiung, Kapitalanteil, Belgien, Gewinnausschüttung
Rechtsfrage: Ist das Gesetz vom 28.12.1992, mit dem der Wortlaut des Art. 202 des Code des impôts unter Bezugnahme auf die Richtlinie 90/435/EWG geändert wurde und das verlangt, dass der Dividendenempfänger eine Beteiligung am Kapital der Gesellschaft hält, die die Dividende ausgeschüttet hat, im Hinblick darauf, dass es nicht ausdrücklich die Beteiligung mit vollen Eigentumsrechten vorschreibt und die Berufungsbeklagte dies so auslegt, dass die bloße Nießbrauchsberechtigung an den Kapitalanteilen ausreiche, um in den Genuss einer Steuerbefreiung für Dividenden zu kommen, mit den Bestimmungen der genannten Richtlinie zum Kapitalanteil und insbesondere mit ihren Art. 3, 4 und 5 vereinbar?
Vorinstanz: Cour d'Appel de Liège (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2007 Nr. C 82 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 22.12.2008
Erledigungs-Az: Rs C-48/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 05 26