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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 81/97
§§: AO 1977 § 174 Abs. 4, AO 1977 § 174 Abs. 5, AO 1977 § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, GewStG § 8 Nr. 7, GewStG § 9 Nr. 4
Schlagwörter Hinzurechnung, Kürzung, Pachtzinsen, Rückgängigmachung
Rechtsfrage: Führt die Rückgängigmachung der Hinzurechnung von Pachtzinsen gem. § 8 Nr. 7 GewStG beim Pächter dazu, daß die Kürzung des Gewerbeertrags um die Pachtzinsen beim Verpächter gem. § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977 rückgängig gemacht werden kann? Verhältnis von § 174 Abs. 4,5 zu § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO 1977? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 26.08.1997
Vorinstanz/AZ: 2 K 5980/94
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1998 S. 259
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.11.2000
Erledigungs-Az: III R 81/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 65 70