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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 16/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19
Schlagwörter Reisekosten, Vorweggenommene Werbungskosten, Geschäftsführer, Gesellschafter
Rechtsfrage: Sind nicht ersetzte Reise- und Bewirtungskosten im Zusammenhang mit der Gründung einer Auslands-GmbH im Hinblick auf die künftige Gesellschafter-Geschäftsführertätigkeit des Klägers vorweggenommene Werbungskosten oder aufgrund der Gesellschafterstellung als fremdnützige Kosten dem steuerlich irrelevanten Vermögensbereich zuzuordnen? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 11.07.2001
Vorinstanz/AZ: 6 K 6469/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 96 06
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.10.2002
Erledigungs-Az: VI R 16/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 08 21