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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-822/19 (EuGH)
§§: KN Unterpos. 1702 9095, KN Unterpos. 2912 4900
Schlagwörter EG, EU, Tarifierung, Einreihung, Zolltarif
Rechtsfrage: Ist die Nomenklatur in Anhang I der VO (EWG) Nr. 2658/87 in der Fassung der Durchführungsverordnung 2016/1821 dahin auszulegen, dass die im vorliegenden Fall in Rede stehende Ware "AURIC GMO FREE" in die zolltarifliche Unterposition 1702 9095 oder in die Unterposition 2912 4900 dieser Nomenklatur einzureihen ist?
Vorinstanz: Curtea de Apel Alba Iulia (Rumänien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 54 S. 29
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 03.06.2021
Erledigungs-Az: Rs C-822/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 09 27