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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 93/09 (BFH)
§§: EStG § 50 a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, EStG § 50 a Abs. 5, EStG § 49 Abs. 1 Nr. 2 d, AO § 42
Schlagwörter Abzugsteuer, Haftungsbescheid, Künstler, Gestaltungsmissbrauch
Rechtsfrage: Künstlerabzugssteuer auf Vergütungen für technische Produktionsleistungen und technische Hilfe durch Dritte? Zwischenschaltung von Gesellschaften als Gestaltungsmissbrauch? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 30.03.2009
Vorinstanz/AZ: 7 K 3826/05
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2009 S. 1119
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 18 22
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.07.2010
Erledigungs-Az: I R 93/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 35 71