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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 43/06 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Fassadenbekleidung, Erhaltungsaufwand |
Rechtsfrage: | Sind bei einem Zweifamilienhaus (Erdgeschosswohnung eigengenutzt, Dachgeschosswohnung fremdvermietet) die Aufwendungen für das Anbringen einer Fassadenbekleidung im Bereich der fremdgenutzten Wohnung und der damit zusammenhängenden Dacharbeiten (Dachüberstandsverlängerung, Austausch von einfachen Regenrinnen gegen Kupferregenrinnen) in voller Höhe oder nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar, als sie nach dem Wohnflächenverhältnis auf die vermietete Wohnung entfallen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.08.2006 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 210/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 13 88 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.09.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 43/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 07 61 |