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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 52/02 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 7 Abs. 4, HGB § 255 Abs. 2 |
Schlagwörter | Solaranlage, Warmwasseranlage, Erhaltungsaufwand, Herstellungsaufwand, Erweiterung, Herstellungskosten |
Rechtsfrage: | Solare Warmwasseranlage - Kosten für den Einbau einer - lediglich aus Gründung der Energieeinsparung in die bestehende und nach wie vor funktionstüchtige Warmwasserversorgung integrierten - Solaranlage zur Brauchwassererwärmung kein sofort abziehbarer Erhaltungsaufwand, sondern nur im Wege der AfA gem. § 7 Abs. 4 EStG absetzbarer Herstellungsaufwand (Erweiterung i.S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB)? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | II 735/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 16 43 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.07.2004 |
Erledigungs-Az: | IX R 52/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 35 33 |