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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-907/19 (EuGH)
§§: RL 2006/112/EG Art. 135 Abs. 1 Buchst. a, UStG § 4 Nr. 11
Schlagwörter EG, EU, Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer, Entwicklung, Vermittlung, Versicherungsprodukte, Steuerbefreiung, Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter
Rechtsfrage: Liegt eine zu den zu Versicherungs- und Rückversicherungsumsätzen dazugehörige Dienstleistung vor, die von Versicherungsmaklern und -vertretern i.S. von Art. 135 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL steuerfrei erbracht wird, wenn ein Steuerpflichtiger, der für eine Versicherungsgesellschaft eine Vermittlungstätigkeit ausübt, dieser Versicherungsgesellschaft zusätzlich auch das vermittelte Versicherungsprodukt zur Verfügung stellt?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 05.09.2019
Vorinstanz/AZ: V R 58/17
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2020 Nr. C 87 S. 8
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 19 18 56
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 25.03.2021
Erledigungs-Az: Rs C-907/19
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 06 00