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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 27/05 |
§§: | EStG § 3 b Abs. 1 Nr. 3 |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Zeitzuschläge, Wochenfeiertagsarbeit, Gemeinde, Aufteilung |
Rechtsfrage: | Zeitzuschläge für Wochenfeiertagsarbeit: Sind die dem Kläger als Arbeitnehmer im Wechselschichtdienst nach den Vorschriften des Bundesmanteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe gezahlten Zeitzuschläge für Wochenfeiertagsarbeit in Höhe von insgesamt 135 % in einen steuerfreien Anteil von 35 % und einen steuerpflichtigen Anteil von 100 % aufzuteilen, weil der Erhöhungsbetrag von 100 % keinen Zuschlag für tatsächlich geleistete Feiertagsarbeit, sondern eine Barabgeltung für nicht in Anspruch genommenen Freizeitausgleich darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 08.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 129/04 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 38 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 21.02.2006 |
Erledigungs-Az: | IX R 27/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 25 76 |