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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 1/13 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1, AO § 162
Schlagwörter Betriebsausgabe, Arbeitszimmer, Photovoltaik, Aufteilung, Schätzung
Rechtsfrage: Im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage anfallende Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer als Betriebsausgaben: Aufteilung und anteilige Berücksichtigung von 50 % der Kosten entsprechend eines ggf. geschätzten betrieblichen Nutzungsumfangs; Anwendung des Beschlusses des Großen Senats des BFH vom 21.9.2009 GrS 1/06 (BFHE 227 S. 1, BStBl 2010 II S. 672 = SIS 10 00 37)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 28.04.2011
Vorinstanz/AZ: 15 K 2575/10
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 08 95
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.02.2016
Erledigungs-Az: X R 1/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Das Verfahren X R 1/13 ruht gemäß Beschluss vom 28.3.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des BFH in dem Verfahren GrS 1/14. -- Nach Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs durch Beschluss vom 27.7.2015 GrS 1/14 wird das Verfahren X R 1/13 fortgeführt. -- Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 09 82