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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 13/04 |
§§: | UStG 1993 § 17 Abs. 1 Nr. 2, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Berichtigung, Zahlungen, Uneinbringlichkeit, Umsatzsteuer |
Rechtsfrage: | Liegt Uneinbringlichkeit mit entsprechender Berichtigungsmöglichkeit nach § 17 Abs. 1 Nr. 2 UStG vor, weil Mietzahlungen nicht geleistet wurden, jedoch für die darin enthaltene Umsatzsteuer der Vorsteuerabzug in Anspruch genommen wurde? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 03.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 8150/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 19 35 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.07.2006 |
Erledigungs-Az: | V R 13/04 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 37 86 |