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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: GrS 1/15 (BFH)
§§: AO § 163, AO § 227, FGO § 102
Schlagwörter Abweichende Steuerfestsetzung, Sachliche Unbilligkeit, Sanierungsgewinn, Ermessen
Rechtsfrage: Verstößt das BMF-Schreiben vom 27.3.2003 IV A 6-S 2140-8/03 (BStBl 2003 I S. 240; ergänzt durch das BMF-Schreiben vom 22.9.2009 IV C 6-S 2140/07/10001-01, BStBl 2010 I S. 18; sog. Sanierungserlass) gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung? Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Bundesfinanzhof
Vorinstanz/Datum: 25.03.2015
Vorinstanz/AZ: X R 23/13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.11.2016
Erledigungs-Az: GrS 1/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 28 03