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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-276/02 (EuGH)
§§: EG Art. 87
Schlagwörter Nichtigkeit, Nichtentrichtung, Steuern, Sozialabgaben, staatliche Beihilfe, EG, Krise
Rechtsfrage: Ist die Entscheidung der Kommission vom 14.5.2002, mit der festgestellt wird, dass das fortgesetzte Unterbleiben der Entrichtung von Steuern und Sozialabgaben durch die GEA (Grupo de Empresas Àlvarez) eine mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe darstelle, für nichtig zu erklären?
Vorinstanz: Königreich Spanien ./. Kommission
Vorinstanz/Datum: 29.07.2002
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EG 2002 Nr. C 219 S. 10
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 14.09.2004
Erledigungs-Az: Rs C-276/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 02 18