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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 53/02
§§: EStG § 22 Nr. 3
Schlagwörter Belohnung, Rechtsidee, Zufallserfindung, Erfindung, sonstige Einkünfte
Rechtsfrage: Belohnung für werthaltigen Tipp - Fällt der vom Kläger aufgrund eines Beteiligungsvertrags vereinnahmte Erlös in Höhe von mehreren Millionen DM über den Nachweis eines Vermögenswertes (Grundstücksangelegenheit) unter § 22 Nr. 3 EStG - Ist die entgeltliche Zurverfügungstellung einer Idee ein veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich und damit nicht steuerbar - Führt die Veräußerung einer "Zufallserfindung" zu Einkünften aus sonstiger Leistung - Ist eine zum Gegenstand eines Leistungsaustausches gemachte Rechtsidee ein Wirtschaftsgut? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 19.03.2002
Vorinstanz/AZ: 9 K 9102/01
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 89
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.10.2004
Erledigungs-Az: IX R 53/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 07 15