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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | V R 51/06 |
| §§: | UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG 1993 § 15 Abs. 1 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Entgelt, Schadensersatz, Beihilfe |
| Rechtsfrage: | 1. Handelt es sich bei den Beihilfen, die deutsche Behörden nach Ausbruch der Schweinepest an Bauern aus bestimmten Schutz- und Überwachungszonen zahlten, von denen sie Mastschweine und Ferkel zum Schutz des Schweinemarktes erwarben, um steuerpflichtiges Entgelt oder um Schadensersatz? - 2. Kann die Vorsteuer aus dem Erwerb der Tiere abgezogen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Hessisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 05.09.2006 |
| Vorinstanz/AZ: | 6 K 4528/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 07 18 95 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 03.07.2008 |
| Erledigungs-Az: | V R 51/06 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 41 89 |