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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 11/18 (BFH) |
| §§: | EStG § 20 Abs. 6 Satz 5, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Veräußerung, Aktie, Verlustverrechnung, Verfassung |
| Rechtsfrage: | Ist die einschränkende Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F., wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 28.02.2018 |
| Vorinstanz/AZ: | 5 K 69/15 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 05 86 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 17.11.2020 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 11/18 |
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 17.11.2020) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvL 3/21 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 08 94 |