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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 35/09 (BFH) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 1, KN Pos 2106 |
Schlagwörter | Einreihung, Tarifierung, Umsatzsteuersatz, Lebensmittelzubereitung, Zoll |
Rechtsfrage: | Ist bei der Einreihung von flüssigen Nahrungsergänzungsmitteln auf den Aggregatzustand (objektive Beschaffenheit) der Erzeugnisse und nicht (hauptsächlich) auf die Kennzeichnung durch den Hersteller abzustellen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 15.01.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 425/06 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 35 16 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.03.2010 |
Erledigungs-Az: | VII R 35/09 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 15 06 |