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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 47/15 (BFH) |
§§: | Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g, Richtlinie 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. g, UStG § 4 Nr. 14 Buchst. a |
Schlagwörter | Steuerbefreiung, Therapie, Heilbehandlung, Künstler, Kunst, Umsatzsteuer, EG, EU |
Rechtsfrage: | Kann sich der Kläger hinsichtlich seiner Tätigkeit (Integration künstlerischer Methoden in das therapeutische Programm, Kunst als Therapie des Strafvollzugs) für eine sozialtherapeutische Anstalt unmittelbar auf Art. 132 Abs. 1 Buchst. g MwStSystRL oder des vor 2007 geltenden Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. g der Richtlinie 77/388/EWG berufen und die Umsatzsteuerfreiheit für diese Umsätze in Anspruch nehmen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 28.10.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2070/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 08 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.01.2017 |
Erledigungs-Az: | V R 47/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 09 22 |