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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | III R 62/11 (BFH) |
§§: | EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Betriebsstätte, Nicht abziehbare Aufwendungen, Aufteilungsverbot |
Rechtsfrage: | Hat das FG zu Recht den Betriebsausgabenabzug für das häusliche Büro des Stpfl. wegen privater Mitbenutzung versagt, weil es sich um den größten Raum einer Zweizimmerwohnung handelt, in dem zudem noch eine Küchenzeile eingebaut ist? Inwiefern ist eine Aufteilung in einen betrieblichen und privaten Anteil zulässig? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 25.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 2331/09 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 32 32 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.09.2016 |
Erledigungs-Az: | III R 62/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren III R 62/11 ruht durch Beschluss vom 25.08.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/14. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 26 01 |