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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 2/02
§§: EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 34 Abs. 1, FGO § 96
Schlagwörter Entschädigung, Abfindung, Außerordentliche Einkünfte, Rechtliches Gehör
Rechtsfrage: 1. Zusammensetzung des Abfindungsbetrags (Anteil der steuerbegünstigten Entschädigung und der nicht begünstigten Erfüllungsleistung)? Wurden teilweise vor Beendigung des Vertrags erbrachte Leistungen abgegolten? 2. Verfahrensmängel (Verstoß gegen § 93 Abs. 1 FGO, § 96 FGO, § 278 Abs. 3 ZPO) - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 13.12.2000
Vorinstanz/AZ: 10 K 5371/99 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 66 44
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.11.2002
Erledigungs-Az: XI R 2/02 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 23 86