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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | XI R 51/17 (BFH) |
§§: | AO § 355 Abs. 1, AO § 365 Abs. 1, AO § 79 Abs. 1 Nr. 3, InsO § 80 Abs. 1, InsO § 81 Abs. 1, InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1, BGB § 185 Abs. 2 Satz 1 |
Schlagwörter | Einspruch, Wirksamkeit, Vertretungsmangel, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Wirksamkeit eines Einspruchs - Vertretungsmangel: Liegt ein wirksamer Einspruch vor, wenn dieser nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens vom Liquidator einer Kapitalgesellschaft mit mündlicher Vollmacht des Insolvenzverwalters eingelegt wurde? Kann dem Liquidator nach Einstellung des Insolvenzverfahrens nachträglich Vertretungsvollmacht erteilt und die Einspruchseinlegung rückwirkend genehmigt werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.07.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 459/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 18 06 14 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 20.11.2019 |
Erledigungs-Az: | XI R 51/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Historisches Az: I R 68/17 - Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 03 02 |