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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 85/14 (BFH) |
§§: | EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1, GewStG § 7 Satz 1, EStR R 14 Abs. 2 Satz 3, AO § 163, AO § 182 Abs. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Landwirtschaft, Personengesellschaft, Abfärbetheorie, Billigkeitsmaßnahme, Feldinventar, Bindungswirkung |
Rechtsfrage: | Entfaltet die im Rahmen der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Besteuerungsgrundlagen für eine landwirtschaftlich tätige GbR, die gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, bestandskräftig getroffene Billigkeitsentscheidung, gemäß R 14 Abs. 2 Satz 3 EStR auf die Aktivierung des Feldinventars zu verzichten, Bindungswirkung für die Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Mecklenburg-Vorpommern |
Vorinstanz/Datum: | 24.09.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 180/13 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2015 S. 421 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 15 01 61 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.09.2017 |
Erledigungs-Az: | IV R 51/14 |
Erledigungs-Vermerk: | abgegeben an IV. Senat - neues Aktenzeichen: IV R 51/14 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 18 96 |