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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 78/02 |
§§: | EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 b, EStG § 9 Abs. 5 |
Schlagwörter | Arbeitszimmer, Arbeitsplatz, Außendienst, Haupttätigkeit |
Rechtsfrage: | Zum Tatbestandsmerkmal "Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit" eines angestellten Pharmavertreters (Praxis-Consultant) ohne eigenem Arbeitsplatz, wenn die Kernbereiche der Tätigkeit und das die Tätigkeit Prägende sowohl im Arbeitszimmer als auch im Rahmen der Außendiensttätigkeit (ca. 110 Tage mit einer Abwesenheit von 8 bis 15 Stunden) erbracht wird. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.07.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 594/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 04 10 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.04.2003 |
Erledigungs-Az: | VI R 78/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 29 30 |