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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 19/03
§§: EStG § 9 Abs. 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Rentenversicherung, Darlehen, Kreditvermittlung, Werbungskosten, Anschaffungskosten
Rechtsfrage: Sind "Kreditvermittlungskosten" im Zusammenhang mit dem Abschluss einer "Kombi-Rente" gegen fremdfinanzierte Einmalzahlung nur in Höhe von 2 v.H. des Darlehensbetrages oder in voller Höhe als vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 09.10.2002
Vorinstanz/AZ: 8 K 5167/01 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2003 S. 510
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 19 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2004
Erledigungs-Az: X R 19/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 02 10