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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-55/19 P (EuGH) |
§§: | AEUV Art. 107 Abs. 1 |
Schlagwörter | EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, Körperschaftsteuer, Spanien, Geschäftswert, Firmenwert, Abschreibung |
Rechtsfrage: | Rechtsmittel das EuG-Urteil vom 15.11.2018 in der Rechtssache T-406/11: Die Rechtsmittelführerin beantragt, - das Urteil des Gerichts vom 15.11.2018 aufzuheben; - der Nichtigkeitsklage stattzugeben und den angefochtenen Beschluss endgültig für nichtig zu erklären; - der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
Vorinstanz: | EuG |
Vorinstanz/Datum: | 15.11.2018 |
Vorinstanz/AZ: | Rs T-406/11 |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2019 Nr. C 112 S. 34 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 06.10.2021 |
Erledigungs-Az: | Rs C-55/19 P |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 21 16 37 |