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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 5/13 (BFH) |
§§: | UStG § 4 Nr. 12 Buchst. a |
Schlagwörter | Steuerfreiheit, Umsatzsteuerpflicht, Überlassung |
Rechtsfrage: | Handelt es sich bei der Überlassung von öffentlichen Standflächen für Kirmessen um eine umsatzsteuerpflichtige Leistung oder ist dieser Umsatz nach § 4 Nr. 12 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 07.08.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 15 K 4623/09 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 13 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.02.2014 |
Erledigungs-Az: | V R 5/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 48 |