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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 39/18 (BFH)
§§: GrStG § 5 Abs. 2, GrStG § 5 Abs. 1, GrStG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 b, BewG § 75
Schlagwörter Grundsteuer, Steuerbefreiung, Ferienwohnung, Einheitswert
Rechtsfrage: Sind Ferienhäuser einer Ferienhausanlage als Wohnung i.S. des Bewertungsgesetzes zu bewerten? - 1. Sind Wohnungen im bewertungsrechtlichen Sinn stets grundsteuerpflichtig, selbst wenn sie von Rechtsträgern i.S. des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GrStG fremden Dritten zur Verwirklichung von gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken überlassen werden? - 2. Widerspricht es der Bewertung eines bebauten Grundstücks als "Wohnung" i. S. des § 75 BewG, wenn das Grundstück laut Bebauungsplan zu einem Wochenendhausgebiet gehört, in dem bauordnungsrechtlich dauerhaftes Wohnen unzulässig ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 26.07.2018
Vorinstanz/AZ: 3 K 233/18 EW
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2018 S. 1873
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 16 28
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.08.2020
Erledigungs-Az: II R 39/18 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 00 26