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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-561/18 (EuG)
§§: AEUV Art. 108 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, Beihilfe, Nichtigkeit, Post, Ausgleichsleistungen, Mehrwertsteuerbefreiung, Dänemark
Rechtsfrage: Klage mehrerer Unternehmen gegen die Europäische Kommission: Die Klägerinnen beantragen, - den Beschluss C(2018) 3169 final der Kommission vom 28.5.2018 in der Beihilfesache SA.47707 (2018/N) - Staatliche Ausgleichsleistungen zugunsten von PostNord für die Bereitstellung des Universalpostdiensts - Dänemark für nichtig zu erklären; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2018 Nr. C 427 S. 90
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 05.05.2021
Erledigungs-Az: Rs T-561/18