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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 23/04
§§: EStG § 3 b, LStR 1999 R 30 Abs. 1 Satz 5
Schlagwörter Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Wahlrecht, Freizeitausgleich, Zeitzuschlag, Steuerfreiheit, Steuerbefreiung
Rechtsfrage: Kann für Arbeiten an Wochenfeiertagen das in einem Tarifvertrag vorgesehene Wahlrecht für unterschiedliche Zeitzuschläge mit oder ohne Freizeitausgleich dazu führen, dass, wenn kein Freizeitausgleich gewährt wird, der erhöhte Zuschlag insgesamt einen begünstigten Lohnzuschlag für Feiertagsarbeit i.S. des § 3 b EStG darstellt? Sind die Zahlungen für den nicht gewährten Freizeitausgleich allein wegen des tariflichen Wahlrechts steuerlich unterschiedlich zu behandeln? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 26.03.2004
Vorinstanz/AZ: 18 K 6806/00 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2004 S. 1285
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 57
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2005
Erledigungs-Az: IX R 55/04 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 55/04 - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 14 93