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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 52/01 |
§§: | EStG § 63 Abs. 1 Satz 3, EStG § 64 Abs. 2 Satz 1, AO 1977 § 8 |
Schlagwörter | Kindergeld, Kindesentziehung, Wohnsitz, Ausland, Berechtigter |
Rechtsfrage: | Haushaltszugehörigkeit bei rechtswidriger Kindesentziehung. Behalten aus Deutschland widerrechtlich ins Ausland entführte Kinder weiterhin im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, auch wenn die Entführung zwei Jahre andauert und ursprünglich nur vage Aussichten auf eine Rückkehr bestanden haben? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 11.05.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 85/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 52 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2002 |
Erledigungs-Az: | VIII R 52/01 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 86 98 |