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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 54/10 (BFH) |
§§: | StBerG § 50 a, StBerG § 154, AEUV Art. 63, AEUV Art. 49, GG Art. 12, GG Art. 3 |
Schlagwörter | Steuerberatungsgesellschaft, Widerruf, Kapitalbindung, Niederlassungsfreiheit |
Rechtsfrage: | Widerruf (Oktober 2008) der Anerkennung einer Steuerberatungsgesellschaft wegen Übertragung von Teilgeschäftsanteilen (40 %) auf eine niederländische Belastingadviseurs B.V. (nicht als Steuerberatungsgesellschaft anerkannt), deren Geschäftsanteile von einer berufsfremden Holdinggesellschaft gehalten werden. Schränkt § 50 a StBerG die Kapitalbindungsfreiheit und die Niederlassungsfreiheit unangemessen ein? Hätte die Klägerin wie eine Altgesellschaft behandelt werden müssen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 07.07.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 4450/08 StB |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 33 87 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 04.09.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 54/10 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 07 47 |