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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I B 186/02 |
§§: | EStG § 50 c, AO § 42 |
Schlagwörter | Dividendenstripping, Börsenklausel, Aktien, Anrechnung, Gestaltungsmissbrauch, Körperschaftsteuer, Körperschaftsteuerguthaben |
Rechtsfrage: | Erwerb von Aktien von nicht anrechnungsberechtigten Anteilseignern und gleichzeitige Veräußerung neuer Aktien zur Nutzbarmachung eines der Dividendenausschüttung innewohnenden Körperschaftsteuerguthabens als Gestaltungsmissbrauch (Dividendenstripping)? |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 10.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 3666/98 K, F |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 20 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 10 02 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.08.2003 |
Erledigungs-Az: | I B 186/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 49 71 |