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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 91/06
§§: EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO § 179 Abs. 2 Satz 2, BGB § 705
Schlagwörter Feststellungsbescheid, Einkünfte, Mitunternehmerschaft, Ehe
Rechtsfrage: Wird zwischen Ehegatten eine Mitunternehmerschaft durch schlüssiges Handeln begründet, wenn die Ehefrau, nachdem dem Ehemann die Konzession zum Betreiben einer Gastwirtschaft entzogen wurde, selbst ein Gewerbe anmeldet, dem Pachtvertrag durch Übernahme aller Rechte und Pflichten beitritt und die Unternehmererklärung gegenüber dem Finanzamt abgibt, um dadurch den Weiterbetrieb der vom Ehemann im Übrigen allein geführten Gaststätte zu ermöglichen und das Familieneinkommen zu sichern? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 06.07.2006
Vorinstanz/AZ: 11 K 1681/04 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 06 43 09
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 04.04.2008
Erledigungs-Az: IV R 91/06 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 28 01